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Interview mit Herrn Christian Vater, Geschäftsführer des Versicherungsmaklerbüro Cabinet Fact in Reims.

Interview mit Christian Vater, Geschäftsführer des Versicherungsmaklerbüros Cabinet Fact

Interview mit Herrn Christian Vater, Geschäftsführer des Versicherungsmaklerbüro Cabinet Fact in Reims.


Herr Vater, können Sie uns bitte Ihre Versicherungskanzlei vorstellen?
Wir bieten seit mehr als 20 Jahren unsere Expertise deutschsprachigen Unternehmen in Frankreich an und positionieren uns als Spezialist der französischen und europäischen Versicherungsmärkte. Cabinet Fact berät ausschließlich mittelständische Unternehmen im Bereich der Betriebsversicherungen, Mitarbeiterzusatzpolicen und der Risikoanalyse.

Ich habe die Versicherungsmaklerkanzlei im Jahr 2004 in Paris gegründet, um deutschsprachigen Unternehmen bei der Lösung ihrer grenzüberschreitenden Versicherungsbelange zu beraten. Cabinet Fact ist als Start-up in Frankreich gestartet und generiert heute mit sechs Mitarbeitern einen Umsatz von 650.000 Euro.

Im Jahr 2013 haben wir die strategische Entscheidung getroffen von Paris nach Reims umzusiedeln. Ziel war es, noch näher bei unseren Kunden zu sein. Die geographische Nähe zu Paris, Deutschland, Belgien, den Niederlanden und der Schweiz waren ausschlaggebend für die Standortwahl. Gleichzeitig schließen wir eine Lücke zu unseren Mitbewerbern, die in Paris und Strasbourg angesiedelt sind.

Welche Serviceschwerpunkte bieten Sie Ihren Mandanten an?
Unsere Spezialisierung liegt klar im deutschen und französischen Versicherungsmarkt. Wir betreuen dabei vor allem mittelständische französische Unternehmen, die in Frankreich und Deutschland tätig sind.

Unsere Serviceschwerpunkte liegen in der Beratung von Betriebsversicherungen in Frankreich, im Bereich der Personen-Gruppen-Zusatzversicherungen wie der Krankenzusatzversicherung und der Altersvorsorge, sowie der Analyse von Risiken und Versicherungsverträgen.

Gibt es Unterschiede im deutschen und französischen Versicherungswesen, auf die mittelständische Unternehmen achten müssen?
Es gibt deutliche Unterschiede des Rechts- und Versicherungssystems in beiden Ländern im Bereich der Sozial- und Krankenversicherung von Mitarbeitern sowie der Haftpflicht- und Sachschädenversicherung. So sind beispielsweise für Unternehmen, die in Deutschland und Frankreich tätig sind, separate Versicherungspolicen notwendig. Entscheidend ist hierbei für unsere Mandanten, dass wir Deutsch und Französisch sprechen und in beiden Märkten zu Hause sind. Gleichzeitig kooperieren wir bei der Kundenberatung auch mit der jeweiligen deutschen Versicherungsgesellschaft.

Ein Beispiel für Unterschiede im deutschen und französischen Versicherungswesen ist die Sonderbehandlung der Baubranche in Frankreich. Mit dem sogenannten SpinettaGesetz wird dem französischen Bauherrn ein sehr beschützender rechtlicher Rahmen geboten. Seit dem Inkrafttreten im Jahr 1978 sind Architekten, Ingenieure, Planer und Ausführer in Frankreich bis zehn Jahre nach Bauausführung für Schäden haftbar.

Ein anderes Beispiel ist die Personen-Gruppen-Zusatzversicherung, die der französische Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließen muss. In Deutschland setzen Arbeitnehmer eher auf eine private Versicherung.

Wie kooperieren Sie mit dem Pôle Franco-Allemand?
Besonders wichtig ist für uns im Rahmen der Partnerschaft das breite Netzwerk an Spezialisten, die grenzüberschreitend tätig sind. Hier ergeben sich interessante Synergieeffekte. Die zukunftsorientierte Ausrichtung des Pôle Franco-Allemand und der konstruktive Austausch sowie regelmäßige Veranstaltungen zu grenzüberschreitenden Fragestellungen in Recht, Finanzen, Steuern und Wirtschaft sind für uns eine echte Bereicherung.

Herr Vater, wir danken Ihnen für das Gespräch.

 

Autorin: Jitka Mencl-Goudier
© Christian Vater


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